Überladung beim Transport: Mehr Verantwortung für den Fahrer
Durch Gefahren, die bei einer Überschreitung der zulässigen Gewichtsgrenzen bei LKWs entstehen können, gelten hohe Maßstäbe an die Sorgfaltspflicht. Doch wer haftet bei einem Unfall oder Schäden? Um ein fahrlässiges Handeln bei Unfällen auszuschließen, muss sich der Fahrer vor Fahrantritt vergewissern, dass keine Überladung des LKWs vorliegt.
Nach bisherigen Rechtsprechungen gilt die Prüfungspflicht des Fahrers nur, wenn auch äußerliche Anhaltspunkte für eine Überladung erkennbar sind, eine Veränderung des Lenkverhaltens beispielsweise oder durchbiegende Federn. Bei modernen, neuen LKWs würde dies jedoch nur noch bei extrem hohen Überladungen erkennbar sein. Daher hat das Oberlandesgericht Frankfurt insbesondere für den Fahrer strengere Anforderungen angesetzt.
Das Gericht entschied, dass es nicht mehr darauf ankommt, ob der Fahrer eine Überschreitung des Ladegewichts erkennen kann, sondern ob er sie hätte verhindern können. Ist keine Waage vorhanden, muss der Fahrer die Ladung so weit verringern, bis er sich sicher sein kann, dass das Gewicht der zulässigen Ladung nicht überschritten wird, auch wenn dadurch das Fahrzeugvolumen womöglich nicht gänzlich ausgenutzt werden kann.
Der Paragraf 34 StVZO regelt das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten. Auch wenn die Verantwortung grundsätzlich bei jedem liegt, der bei der Verladung beteiligt ist, also Halter, Fahrer und Verlader, so bringt das aktuelle Urteil zum Ausdruck, dass in erster Line Halter und vor allem der Fahrer in der Verantwortung stehen. Der Verlader kann zwar über den Paragrafen 14 OWiG herangezogen werden, dies wird aber in der Praxis kaum angewendet.
Für die Praxis empfiehlt sich, im Vorfeld mit allen Beteiligten eines Transportes eine sachgerechte Art und Weise des Ladeprozesses festzulegen. Quelle: Vera Rogowski, DVZ, Artikel vom 25.2.2020