Infobrief April 2021: GEIG, Gefahrgutrecht, TRBS 1115 und natürlich Corona...
Wie im letzten Monat schon angekündigt, ist nun das GEIG »Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz« mit von der Partie. Außerdem sind in der Zwischenzeit auch die nationalen Vorschriften zum Gefahrgutrecht an das ADR 2021 angepasst worden, was u.a. mit einer Neufassung der GGVSEB und der RSEB-Durchführungsrichtlinien einhergeht.
Überhaupt scheint dies der Monat der Neufassungen zu sein: Auch das USchadG und das UVPG sind neu gefasst worden. In beiden Fällen handelt es sich allerdings um konsolidierte Fassungen mit hauptsächlich redaktionellen Anpassungen.
Außerdem vergeht zur Zeit kaum ein Monat, in dem sich nicht an den Corona-Rechtsvorschriften etwas ändert. In diesem Monat betrifft das die Corona-ArbSchV sogar gleich zweimal innerhalb einer Woche. Sie haben das sicherlich schon auf dem Schirm - Stichwort: Anbieten von zwei Tests pro Woche. Und ein Entwurf zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat sich gestern auch noch reingemogelt. Der ist im aktuellen Infobrief zwar noch nicht berücksichtigt, aber Sie können ihn schon mal bei der BAuA herunterladen.
Und schließlich gab es noch Änderungen an einigen Arbeitsstättenregeln sowie eine gänzlich neue TRBS, nämlich über »Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen«.
Der Ausblick beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren zum StrlSchG und der MessEV.
Und bei den Hintergrundinformationen findet sich u.a.
- eine aktualisierte Übersicht über Fristen im Energiebereich
- ein Hinweisblatt der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung
- eine Information zum Ende der Übergangsfrist von Titandioxid und der Einstufung als Abfall
- diverse neue/aktualisierte DGUV Medien u.a. zum Eingliederungsmanagement
- Informationen zur Trinkwasserhygiene in Pandemiezeiten