Radon Vorsorgegebiete
Wir haben die Informationen des BfS ausgewertet und die Radon-Vorsorgegebiete nachfolgend tabellarisch zusammengestellt.
Bundesland |
Gebiete |
Quelle |
Baden-Württemberg |
bestimmte Gemeinden in den Landkreisen |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
Bayern | Ganzer Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge |
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Berlin | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Brandenburg | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Bremen | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Hamburg | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Hessen | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Niedersachsen | Goslar Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage |
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Nordrhein-Westfalen | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Rheinland-Pfalz | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Saarland | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Sachsen | bestimmte Gemeinden in den Landkreisen Erzgebirgskreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Mittelsachsen Zwickau |
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Sachsen-Anhalt | bestimmte Gemeinden in den Landkreisen Harz Mansfeld-Südharz |
Land Sachsen-Anhalt Die Liste der Gemeinden finden Sie unter dem oben stehenden Link |
Schleswig-Holstein | Keine Radon-Vorsorgegebiete |
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Thüringen | bestimmte Gemeinden in den Landkreisen Ilm-Kreis Schmalkalden-Meiningen Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Greiz Gotha Hildburghausen Wartburgkreis |
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen Die Liste der Gemeinden finden Sie unter oben stehendem Link. |
Ihr Standort liegt in einem Radon-Vorsorgegebiet. Was ist zu tun?
Es greifen die Verpflichtungen der Paragrafen (123) 127 ff des StrlSchG i.V.m. § 155 StrlSchV. Unter anderem folgende Anforderungen gelten für Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss von Gebäuden:
- Es sind Radon-222-Messungen innerhalb von 18 Monaten (ab 1.1.2021) zu veranlassen, aufzuzeichnen und die Ergebnisse 5 Jahre aufzubewahren.
- Mitarbeiter und Betriebsrat sind über die Ergebnisse zu informieren.
- Abhängig von den Ergebnissen sind ggf. Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit durch weitere Messungen innerhalb von 24 Monaten nachzuweisen.
- Bei Überschreitung des Referenzwertes ist der Arbeitsplatz der Behörde anzumelden.
- Gegebenenfalls sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen.