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01.02.2021

Radon Vorsorgegebiete

Radon Vorsorgegebiete
Bild: BfS; Radon

Wir haben die Informationen des BfS ausgewertet und die Radon-Vorsorgegebiete nachfolgend tabellarisch zusammengestellt. 

 

Bundesland

Gebiete

Quelle

Baden-Württemberg

bestimmte Gemeinden in den Landkreisen
Breisgau-Hochschwarzwald
Lörrach
Ortenaukreis
Rottweil
Schwarzwald-Baar-Kreis
Waldshut
 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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Bayern Ganzer Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
 
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Berlin Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Brandenburg Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Bremen Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Hamburg Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Hessen Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Niedersachsen Goslar Stadt
Clausthal-Zellerfeld
Braunlage
 
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Mecklenburg-Vorpommern Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Nordrhein-Westfalen Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Rheinland-Pfalz Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Saarland Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Sachsen bestimmte Gemeinden in den Landkreisen
Erzgebirgskreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vogtlandkreis
Mittelsachsen
Zwickau
 

Land Sachsen

» Direktlink zur Gemeindeübersicht

Sachsen-Anhalt bestimmte Gemeinden in den Landkreisen
Harz
Mansfeld-Südharz
 
Land Sachsen-Anhalt
Die Liste der Gemeinden finden Sie unter dem oben stehenden Link
Schleswig-Holstein Keine Radon-Vorsorgegebiete
 
 
Thüringen bestimmte Gemeinden in den Landkreisen
Ilm-Kreis
Schmalkalden-Meiningen
Sonneberg
Saalfeld-Rudolstadt
Greiz
Gotha
Hildburghausen
Wartburgkreis
 
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen
Die Liste der Gemeinden finden Sie unter oben stehendem Link.

Ihr Standort liegt in einem Radon-Vorsorgegebiet. Was ist zu tun?

Es greifen die Verpflichtungen der Paragrafen (123) 127 ff des StrlSchG i.V.m. § 155 StrlSchV. Unter anderem folgende Anforderungen gelten für Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss von Gebäuden:

  • Es sind Radon-222-Messungen innerhalb von 18 Monaten (ab 1.1.2021) zu veranlassen, aufzuzeichnen und die Ergebnisse 5 Jahre aufzubewahren.
  • Mitarbeiter und Betriebsrat sind über die Ergebnisse zu informieren.
  • Abhängig von den Ergebnissen sind ggf. Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit durch weitere Messungen innerhalb von 24 Monaten nachzuweisen.
  • Bei Überschreitung des Referenzwertes ist der Arbeitsplatz der Behörde anzumelden.
  • Gegebenenfalls sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen.