Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Die Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 8.8.2020 [wir berichteten im Risolva Infobrief] soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Hierfür wurde das Fördervolumen von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro verdoppelt. Es wurden verschiedenste Boni und Förderungen eingeführt, die den Komplexitätsgrad des Gesetzes weiter erhöhen.
Zusammenfassend gibt es drei große Ziele der Novelle:
- Klimaziele sollen erreicht werden
- besonders CO2- arme Gas-KWK Anlagen werden unterstützt
- Neubauprojekte, die kohlebefeuerte KWK-Anlagen ersetzen werden mit einem Bonus gefördert
- Bei Modernisierungen und Gasneubauvorhaben wurde der Fördersatz erhöht
- Planungssicherheit
- das mittelfristige Ausbauziel wird bis 2025 definiert
- der Förderrahmen wird bis 2022 verlängert
- 2021 soll eine umfassende Evaluierung erfolgen
- höhere Flexibilität
- Förderungen für Wärmespeicher wurden verbessert
- Fokussierung auf eingespeisten Strom in das öffentliche Netz von KWK-Strom
- eine verpflichtende Direktvermarktung wurde eingeführt
Wir nehmen die Änderungen des KWKG zum Anlass , Ihnen mit einigen Beiträgen tiefere Einblicke ins KWKG zu geben. Dabei orientieren wir uns an dem DIHK Merkblatt zum KWKG, legen unsere Schwerpunkt dabei jedoch vor allem auf die betriebliche Anwendung von KWK-Anlagen.
Konkret werden wir uns folgenden Themen widmen:
- Standardförderung abhängig von Anlagenart
- Zusatz-Boni
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