Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit Bund, Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Epidemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.
Länder, Unfallversicherungsträger und Bund haben dabei vereinbart, in den nächsten Monaten bei ihrer Beratung und Aufsichtstätigkeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die Umsetzung der speziellen Regelungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu legen.
Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf Abstandsregelungen, Regelungen für Lüftungssysteme und allgemeine Hygienevorschriften. Ziel ist es, Mängel konsequent abzustellen und erforderlichenfalls Rechtsverstöße auch zu sanktionieren.
Die neue Leitlinie ist mit sofortiger Wirkung in der Beratung und Überwachung der Betriebe anzuwenden und bietet den Aufsichts- sowie Präventionsdiensten eine sichere Grundlage für ihr Verwaltungshandeln. Auch die Arbeitgeber wissen damit, worauf sie sich einstellen können und müssen. Quelle: GDA
Hinweis:
Diese Leitlinie richtet sich also an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger. Für Sie ist es sicherlich interessant zu wissen, was diese gegebenenfalls bei Ihnen unter die Lupe nehmen.
Also:
Ändern Sie den Blickwinkel und betrachten Sie Ihre betrieblichen Maßnahmen aus der Sicht der Überwachungsbehörden.