29.05.2020
Risolva Infobrief Mai 2020
Die wesentliche rechtliche Änderung ist die Neufassung der TRGS 559 über quarzhaltige Stäube. Dazu finden Sie die Betreiberpflichten in Teil 2 des Infobriefs.
Außerdem gibt es eine neue Auslegung der Marktstammdatenregisterverordnung hinsichtlich Notstromaggregate, USV und Batterieanlagen für Sicherheitsbeleuchtung. Hier ist eine Prüfung erforderlich, ob diese Anlagen bei Ihnen unter die Ausnahmeregelungen fallen oder doch einer Registrierung bedürfen. Wichtig: Die Registrierungspflicht muss bis zum 31. Januar 2021 erfolgt sein.
Bei den Hintergrundinformationen empfehlen wir besonders:
- den Artikel bei Topeins zur rechtlichen Verantwortung der Führungskräfte
- die Broschüre der BG ETEM, wie man unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern kann - das nennt man dann neudeutsch »Nudging«
- die Stellungnahme der DGUV zum Umgang mit Prüfpflichten von Arbeitsmitteln während der Corona-Krise
- das Merkblatt der BG RCI, mit dem Sie effizient und vor allem gefährdungsorientiert unterweisen.
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