Smart- Meter- Rollout
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31. Januar 2020 den Startschuss für den gesetzlich verpflichtenden Rollout von intelligenten Messsystemen gegeben. Dadurch wird es für Endverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh verpflichtend, ein intelligentes Messsystem einbauen zulassen. Betroffen sind dadurch auch kleinere Unternehmen. Diese müssen jedoch nicht selbst aktiv werden.
Verantwortlich für Einbau und Betrieb sind die Messstellenbetreiber, die meistens auch Netzbetreiber sind. Diese haben ab den 31.01.2020 acht Jahre lang Zeit, den Einbau bei betroffenen Endverbrauchern durchzuführen. Endverbraucher müssen mindestens drei Monate im Voraus über den Austausch der Messgeräte informiert werden (§37 Abs.2 MsbG). Bis 2033 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen auch für Endverbraucher mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh abgeschlossen sein. Wer früher ein intelligentes Messsystem haben möchte, kann beim Messstellenbetreiber einen Antrag stellen. Dieser darf darüber optional entscheiden.
Die Kosten für den Betrieb der intelligenten Messsysteme muss der Endverbraucher tragen. Diese bemessen sich nach dem jährlichen Stromverbrauch. Hierbei gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. So ergibt sich bei einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh eine Preisobergrenze von 100 Euro pro Jahr. Bereits sechs Monate vor dem Start des Rollouts, ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, Informationen zu Leistung und genauen Kosten bereit zu stellen (§37 Abs.1 MsbG).
Der Messstellenbetreiber kann vom Endverbraucher gewechselt werden. Allerdings müssen dritte Messstellenbetreiber sich nicht an die gesetzliche Preisobergrenze halten und können ihre Preise frei gestalten.
Ein intelligentes Messsystem ermöglicht dem Endverbraucher die Grundlage für ein modernes Energiemanagement. Der Stromverbrauch wird in Echtzeit erfasst und an den Stromlieferant verschlüsselt weitergeleitet. Günstige Stromabnahmezeiten können gezielt genutzt werden. Der Strom kann dadurch statt zu einem festen Preis durch den Stromlieferant vergünstig bereitgestellt werden. Flexible Tarife werden dadurch möglich. Zusätzlich kann der monatliche Verbrauch durch die zeitgenaue Verbrauchsmessung exakt in Rechnung gestellt werden. Pauschalabschläge und dadurch resultierende Nachzahlungen oder Gutschriften entfallen.
Durch ein zugehöriges Webportal des intelligenten Messsystems können Messwerte aus verschiedenen Standorten gebündelt angezeigt werden. Der Verbrauch lässt sich graphisch darstellen und vergleichen. Ungewöhnliche Verbrauchsmuster werden sofort gemeldet damit der Endverbraucher zeitnah reagieren kann. Zusätzlich kann das intelligente Messsystem einzelne Verbrauchsgeräte erkennen und den Verbrauch danach aufschlüsseln. Somit können Einsparpotenziale erkannt werden. Laura Czichon, Risolva