Übersicht Betriebsbeauftragte
Die IHK Hochrhein-Bodensee veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Übersicht zu Betriebsbeauftragten im Unternehmen. Der Leitfaden informiert in übersichtlicher und gestraffter Form über Betriebsbeauftragte. Es wird auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Bestellung der Beauftragten, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, die geforderten Qualifikationen sowie die jeweils zuständigen Behörden hingewiesen. Generell gelten jedoch immer die entsprechenden Rechtsvorschriften.
Dazu ist noch ein Muster für ein Bestellungsschreiben für Beauftragte hinterlegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Beauftragte pauschal damit beauftragt werden kann. Hier sind im Einzelfall die aktuellen Regelungen der jeweiligen Funktionen zu beachten und die zu beauftragten Bereiche zu berücksichtigen. Quelle: DIHK und IHK Hochrhein-Bodensee
»Beauftragte« sind in der Regel Personen, die eine überwachende und beratende Funktion haben. Diese Personen sind im Unternehmen üblicherweise in einer Stabsfunktion tätig. Die o.g. Broschüre benennt allerdings darüber hinaus Qualifikationen, die nicht mit einer Stabsfunktion einher gehen, wie zum Beispiel den Sachkundigen für Leitern und Tritte, die befähigten Personen für Elektroarbeiten oder Druckgeräteprüfungen. Diese Personen brauchen für Ihre Aufgaben spezielle Kenntnisse, sie sind jedoch operativ und nicht nur beratend tätig.
Genannt sind auch die Sicherheitsbeauftragten, die entgegen ihrer Bezeichnung, keine Stabsfunktion haben, sondern als Teil der Belegschaft vor allem ihren Kollegen als Ansprechpartner in Sicherheitsfragen dienen.