Wo haben Sie mit Gefahrgütern zu tun? - Anlieferung gefährlicher Güter
Zwar haben wir klargestellt, dass ein Gefahrstoff nicht zwingend Gefahrgut sein muss und umgekehrt, dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Einstufung nach beiden Rechtsgebieten erfolgt, recht hoch.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, zuerst einmal Ihr Gefahrstoffverzeichnis zu durchzuforsten. Dort haben Sie alle (Gefahr-) Stoffe aufgeführt, die Sie in Ihrem Unternehmen im Einsatz haben. Die Gefahrstoffverordnung fordert für ein Gefahrstoffverzeichnis bestimmte Mindestinhalte. Die UN Nummer des Stoffes gehört allerdings nicht dazu. Um jedoch einen Überblick zu bekommen, welche der ins Unternehmen kommenden (Gefahr-) Stoffe auch Gefahrgut sind, legen wir Ihnen ans Herz, auch diese Information in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmen. Die UN-Nummer finden Sie im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 14. Wenn dort keine UN Nummer steht, dann ist es kein Gefahrgut. Tragen Sie auch diese Information ins Gefahrstoffverzeichnis ein.
Achten Sie darauf, dass Sie tatsächlich alle Stoffe (Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe, Aerosole) erfassen, die - an welcher Stelle auch immer - im Unternehmen verwendet werden, auch wenn die Stoffe nicht über den normalen Wareneingang angeliefert werden. Denken Sie deshalb nicht nur an die Produktion, sondern auch an Werkstatt, Labor, Logistik, IT, Magazin, Facility Management, Tankstelle, Entwicklung, Marketing etc.
Wenn das erledigt ist, reden Sie mit den Leuten. Überlegen Sie, was über die reinen (Gefahr-) Stoffe hinaus sonst noch als Gefahrgut gelten könnte. Listen Sie diese in sinnvoller Weise auf.
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