Kontakt
18.04.2019

Unterschied Gefahrstoff und Gefahrgut

Gefahrstoff und Gefahrgut - zwei Begriffe, die sich sehr ähnlich sind, die oft (aber nicht immer) auf dieselben Substanzen zutreffen, und dennoch einen anderen Fokus haben.

Als Gefahrstoffe im engeren Sinn werden Stoffe bezeichnet, die per Definition als solche (gem. CLP-Verordnung*) eingestuft sind.

Das sind die Stoffe, die Sie, wenn Sie sie kaufen, mit einem oder mehreren der Gefahrstoffsymbole gekennzeichnet sind. Im weiteren Sinne umfasst es auch solche Stoffe, die gefährliche Eigenschaften haben (können), die jedoch nicht gekennzeichnet sind.

  • Dazu gehören zum Beispiel Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel etc., die per Definition von der CLP-Verordnung ausgenommen sind.
  • Darunter fallen auch Stoffe, bei denen die Gefährlichkeit von bestimmten Umständen abhängt, zum Beispiel Trockeneis, Wasser bei langer Exposition, heißes Metall etc.
  • Und schließlich fallen auch Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften darunter, die bei Arbeiten entstehen, zum Beispiel Schweißrauche, Abgase von Dieselmotoren, Stäube bei der Holzbearbeitung etc. aber auch Stoffe, die im Betrieb gemischt und erzeugt werden, zum Beispiel Abfälle oder Zwischenprodukte.

Das Gefahrstoffrecht regelt den Umgang einschließlich Lagerung dieser Stoffe auf Ihrem Betriebsgelände. Das Ziel ist der Schutz (der Mitarbeiter) vor Gesundheitsgefahren, vor Brand- und Explosionsgefahren und der Schutz der Umwelt insbesondere der Gewässerschutz. Das Gefahrstoffrecht ist also Arbeitsschutzrecht und liegt in den Händen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Im Gegensatz dazu ist das Ziel des Gefahrgutrechts, Güter, die gefährlich** sind, sicher von einem Ort zum anderen zu transportieren. Es betrachtet alle Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, angefangen von der Beauftragung des Transports beim Versenden, über das Verpacken, das Verladen, den Transport selbst bis das beförderte Gut schließlich am Ziel sicher entladen und im Empfang genommen wird. Das Gefahrgutrecht ist also Verkehrsrecht und liegt in den Händen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Übrigens: Als Transportgüter mit gefährlichen Eigenschaften gelten nicht nur Chemikalien. Denken Sie nur an Lithium-Batterien!

Kurz:

  1. Das Gefahrstoffrecht regelt das Handling auf Ihrem Betriebsgelände
  2. Das Gefahrgutrecht regelt den Warenein- und -ausgang.

Für Tätigkeiten, die beides betreffen, wie zum Beispiel die Be- und Entladung müssen folglich auch beide Rechtsgebiete beachtet werden.

* CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 »Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen«
** Maßgeblich für die Gefährlichkeit ist die Zuordnung zu einer UN-Nummer.

Letzter Beitrag: Wir haben kein Gefahrgut - Sind Sie sicher?
Nächster Beitrag: Wo haben Sie mit Gefahrgütern zu tun - Anlieferung gefährlicher Güter