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21.02.2019

REACH und der Brexit: ECHA veröffentlicht weitere Informationen

REACH und der Brexit: ECHA veröffentlicht weitere Informationen
www.istockphoto.com; stadtratte

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 08. Februar 2019 auf ihrer Website diverse Empfehlungen veröffentlicht, wie sich betroffene Unternehmen im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten können.

Die Hilfestellungen der ECHA betreffen den Fall, dass es nach Ablauf des 29. März 2019 zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommt. Sie umfassen etwa ein erweitertes »Q&A« sowie konkrete Handlungsanleitungen für Unternehmen, um für den EU-27-Markt weiter auf Stoffregistrierungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zurückgreifen zu können.

Dazu plant die ECHA nach eigenen Angaben, u.U. ein Sonderkapitel (»Brexit-Window«) in REACH-IT vom 12. bis 29. März 2019 für Unternehmen einzurichten.

Auch nachgeschaltete Anwender sollten dementsprechend ihre Lieferketten auf REACH-Registrierungen überprüfen, die über ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich erfolgt sind.

Daneben weist die ECHA darauf hin, dass die Ausfuhr von Stoffen aus dem EU-27-Markt in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit ebenfalls besondere Vorbereitung erfordert.

Bei der ECHA finden Sie die Mitteilung und weiterführende Informationen in englischer Sprache. Quelle: DIHK

Auch der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA widmet sich dem Thema. Dort finden Sie auch eine Liste von Stoffen, die ausschließlich von UK-Unternehmen registriert wurden.