Baden-Württemberg: Abfallbehörden fordern Dokumentationen nach GewAbfV an
Die unteren Abfallbehörden bei den Landratsämtern sowie die Regierungspräsidien für die ihnen zugeordneten Unternehmen haben damit begonnen, bei abfallerzeugenden Unternehmen Dokumentationen gemäß der Gewerbeabfallverordnung einzufordern. Hintergrund sind die seit 01.08.2017 geltenden Pflichten aus der novellierten Verordnung.
Die gleichlautenden Schreiben der Behörden beruhen auf einer Vorlage, die auf Landesebene unter Leitung des Umweltministeriums und Beteiligung aller Regierungspräsidien erarbeitet wurde. Die Vorgaben aus der Verordnung an den Umfang der Dokumentation werden darin detailliert aufgegriffen.
Erstaunlich ist aus Sicht der IHK die Forderung, auch Praxisbelege beizufügen und zwar für den Zeitraum des 1. Quartals 2018. Denn die Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung ist bekanntlich primär eine kurze Beschreibung des betrieblichen Abfallmanagements (»was wird getrennt gesammelt und wie entsorgt, und was nicht und warum«). Konkrete Zahlen dazu und diese speziell nur aus einem Quartal erscheinen dagegen wenig aussagekräftig.
Dennoch ist die Forderung formal berechtigt, da ergänzende Belege wie z. B. Rechnungen oder Wiegescheine Teil der Dokumentation sein sollen. Dies soll aus Sicht der Behörden mit der »Viertel-Jahres-Zeitraums-Aktion« verdeutlicht werden. Es ist derzeit nicht vorgesehen, diese nun vierteljährlich jeweils zu wiederholen. Quelle: Umweltschutz-Nachrichten der IHK Reutlingen, Nr. 10 / 2018