12.09.2014
Aufstellen von Monitoren
Die BildscharbV ist zum letzten Mal 2008 geändert worden, und nun wirklich nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Deshalb wird sie auch mit der Überarbeitung der ArbStättV (siehe Risolva Infobrief April 2013) in diese übernommen werden, sicherlich nicht ohne ein Facelifting zu erfahren (oder eine entsprechende ASR nach sich zu ziehen).
Im Rahmen der DGUV-Aktion »Denk an mich, dein Rücken« gibt die VBG auf ihrer Internetseite »Gut für den Nacken: Bildschirm tiefer aufstellen« Tipps zum Aufstellen von Monitoren, zum Beispiel:
- Der Abstand der Bildschirmunterkante zur Tischoberfläche sollte so gering wie möglich sein.
- Für optimales Sehen sollte der Bildschirm so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft.
- Der Abstand der Augen zum Bildschirm sollte mindestens 50 cm betragen.
- Schrift sollte auf dem Bildschirm ohne Anstrengung gut lesbar sein. Das bedeutet für einen Sehabstand von 50 cm eine Zeichenhöhe für Großbuchstaben von mindestens 3 mm, für einen Sehabstand von 60 cm mindestens 4 mm.
- Die Helligkeit des Bildschirms ist richtig eingestellt, wenn die dargestellten Informationen gut zu sehen sind, ohne dass der Bildschirm blendet.
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