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07.02.2014

Vibrationsmessungen

Mit den Änderungen der ArbMedVV Ende letzten Jahres, haben Sie sich vielleicht den Katalog der Tätigkeiten, für die arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht kommt, mal wieder intensiver angesehen.

Auch wenn die altbekannte G25 nicht mehr maßgebend ist, kann für Staplerfahrer dennoch arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht kommen. Zwar nicht aus Sicherheitsgründen anderen Personen gegenüber, wohl aber aus Gesundheitsschutzgründen für die Staplerfahrer selbst.

Es geht um die Beurteilung der Vibrationen, im Falle der Staplerfahrer, von Ganzkörpervibrationen.

In unserem News-Beitrag »Vibrationen - Hilfestellung bei der Beurteilung« haben wir bereits auf die branchenbezogene Gefährdungstabellen in Excel für Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen der BAuA hingewiesen.

Im Rahmen der Neuordnung der Vorsorgekartei tragen sich immer mehr Kunden von uns mit dem Gedanken, Vibrationsmessungen konkret für den spezifischen Anwendungsfall durchführen zu lassen. Falls es Ihnen ebenfalls so geht, können Sie sich über den aktuellen Stand der Messtechnik in einem Artikel aus der Technischen Überwachung informieren, den Sie von der Seite der DGUV herunterladen können.

» Artikel »Messung der Vibrationsexposition am Arbeitsplatz« von der Seite der DGUV herunterladen.

Andere Kunden haben solche Messungen schon durchführen lassen. Die Kosten dafür waren durchaus unterschiedlich. Bei den einen hat es nichts gekostet, andere berichten von wenigen 100 Euro und wieder andere mussten ca. 2.000 Euro veranschlagen. Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich gemacht? Schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.