LAGA M 43: Überarbeitungsentwurf Vollzug Gewerbeabfallverordnung wird vorgelegt
Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung« (M 34) erarbeitet.
Im weiteren Verfahren wird es nach der Anhörung einen 2. Entwurf der Ad-hoc-AG geben. Damit wird sich wieder der LAGA-Abfallrechtsausschuss (ARA) damit befassen und anschließend die LAGA-Vollversammlung. Abschließend wird der Entwurf der Amtschefkonferenz mit der Empfehlung der Veröffentlichung zugeleitet und den Ländern für den Vollzug an die Hand gegeben (Ende 2018/Anfang 2019).
Die aktualisierte M 34 wird Vollzugshinweise zu folgenden Pflichten und Anforderungen umfassen und Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung der novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beantworten:
- Anwendungsbereich der GewAbfV
- Getrenntsammlungspflicht sowie deren Ausnahmen
- Vorbehandlungspflicht und deren Ausnahmen
- Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen
- Errechnung der Getrenntsammlungsquote
- Aufbereitungspflicht für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle
- technische und organisatorische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
- Empfehlungen für Aufbereitungsanlagen
- arbeitsteilige Vorbehandlung oder Kaskadenvorbehandlung und
- Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten.
Wie immer ist auch bei dieser LAGA-Mitteilung 34 darauf hinzuweisen, dass es sich um eine (wichtige) Orientierungshilfe für den Vollzug und insofern auch für die betroffenen Unternehmen (Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen) handelt; d. h. um keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Quelle. DIHK (stark gekürzt)
Und wir von der Risolva möchten noch hinzufügen, dass das vorliegende Papier ohnehin erst einen Entwurf darstellt.
» Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung«
» Stellungnahme des DIHK zur LAGA-Mitteilung 34