17.07.2018
Zwei Informationsschriften zum Verpackungsgesetz

Die Fäden laufen in der Registerdatenbank ›LUCID‹ der Zentralen Stelle Verpackungsregister zusammen. Künftig sind Hersteller, die gewerbsmäßig erstmalig Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, dazu verpflichtet, eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorzunehmen. Ein Leitfaden (How-To-Guide) informiert über die Pflichten zur Produktverantwortung und zum Ablauf der Registrierung. Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Sie finden bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auch
- eine Veröffentlichung »Die zehn wichtigsten Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes« sowie
- einen Informationsfilm zum Verpackungsgesetz.
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