19.04.2018
Neue Erkenntnisse beim Löschen mit CO2-Feuerlöschern
Das Sachgebiet »Betrieblicher Brandschutz« der DGUV hat festgestellt, dass der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein kann. Beim Löschen kann durch das in Sekunden freigesetzte CO2-Volumen sehr schnell eine hohe Konzentration von CO2 in der Raumluft erreicht werden. Bereits ab 5 bis 8 Volumenprozent CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Verstärkter Atemantrieb oder Atemnot sind mögliche Warnzeichen.
Die Ergebnisse und abgeleiteten Schutzmaßnahmen wurden in einer Stellungnahme des Sachgebietes zusammengefasst.
Vielleicht möchten Sie diese Stellungnahme nutzen, um Ihre Mitarbeiter in der nächsten Unterweisung entsprechend zu informieren und instruieren.
Die Ergebnisse und abgeleiteten Schutzmaßnahmen wurden in einer Stellungnahme des Sachgebietes zusammengefasst.
Vielleicht möchten Sie diese Stellungnahme nutzen, um Ihre Mitarbeiter in der nächsten Unterweisung entsprechend zu informieren und instruieren.
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