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08.02.2018

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) weiterentwickelt sowie regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.

Haben Sie als Anwender Hinweise zu den nachfolgend genannten TRGS?
TRGS 510 »Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern«
TRGS 600 »Substitution«
TRGS 910 »Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

Bitte senden Sie Hinweise, Anmerkungen oder Stellungnahmen möglichst bis 31. März 2018 an die AGS-Geschäftsführung [Anm. Risolva: Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link der Quellenangabe]. Quelle: BAuA