16.10.2017
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2018 6,792 ct/kWh.

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 5 EEV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Da der 15.10.2017 auf einen Sonntag fällt, wurde die EEG-Umlage 2018 am 16.10.2017 veröffentlicht.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2018 6,792 ct/kWh.
Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß §§ 64, 65, 103 EEG anteilig begrenzen.
Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung der EEG-Umlage 2018 stehen auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber zum Download bereit. Quelle: NETZTRANSPARENZ.DE Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
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