02.08.2017
AwSV löst Landes-VAwS vollumfänglich ab
Vor dem Inkrafttreten der AwSV stellten Unternehmen vermehrt die Frage, ob in bestimmten Fällen weitergehende Regelungen der Landesverordnungen bestehen bleiben könnten. Dies ist nach Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums nicht der Fall. […]
Dies gilt allerdings nicht für bestehende Schutzgebietsverordnungen. Hier können Länder nach § 49 Absatz 5 AwSV weitergehende Regelungen (bspw. dem Verbot von Erdwärmesonden in Schutzzone III B) bestimmen. Außerdem können Behörden aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nach § 16 Absatz 1 AwSV weitergehende Anforderungen an Anlagen festlegen. Quelle: DIHK
Dies gilt allerdings nicht für bestehende Schutzgebietsverordnungen. Hier können Länder nach § 49 Absatz 5 AwSV weitergehende Regelungen (bspw. dem Verbot von Erdwärmesonden in Schutzzone III B) bestimmen. Außerdem können Behörden aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nach § 16 Absatz 1 AwSV weitergehende Anforderungen an Anlagen festlegen. Quelle: DIHK
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