02.08.2017
AwSV löst Landes-VAwS vollumfänglich ab

Dies gilt allerdings nicht für bestehende Schutzgebietsverordnungen. Hier können Länder nach § 49 Absatz 5 AwSV weitergehende Regelungen (bspw. dem Verbot von Erdwärmesonden in Schutzzone III B) bestimmen. Außerdem können Behörden aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nach § 16 Absatz 1 AwSV weitergehende Anforderungen an Anlagen festlegen. Quelle: DIHK
Weitere News aus dieser Kategorie
Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hilfestellung beim BAFA
MPK und JMK sprechen sich für Pflichtversicherung für Elementarschäden aus
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz