13.07.2017
DIHK-Merkblatt Marktstammdatenregister
Eigentlich wollte die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister am 3.7.2017 scharf schalten. Wie sie jetzt auf ihrer Internetseite mitteilte, verzögert sich der Start des Registers voraussichtlich bis zum Herbst 2017. Lediglich Netzbetreiber können bereits an das Register melden.
Grundsätzlich müssen sich Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten registrieren. Laut DIHK werden viele Unternehmen nach der Definition von Stromlieferanten der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt z.B. für verbundene Unternehmen an einem Standort. Quelle: DIHK
Der DIHK hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die Registrierpflichten eingehend beleuchtet werden. Beachten Sie darin besonders die Ausführungen zu den Pflichten des Stromlieferanten. Darunter sind alle Unternehmen zu verstehen, die Strom an Letztverbraucher liefern - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass man registrierungspflichtig sein kann, wenn man Gebäude untervermietet und in vielen anderen Fällen (Fremdfirmentätigkeit?) auch.
Bitte werfen Sie deshalb einen Blick auf das Merkblatt und bewerten Sie am besten die Registrierungsplicht neu. Kommen Sie gegebenenfalls Ihren Pflichten nach.
Grundsätzlich müssen sich Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten registrieren. Laut DIHK werden viele Unternehmen nach der Definition von Stromlieferanten der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt z.B. für verbundene Unternehmen an einem Standort. Quelle: DIHK
Der DIHK hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die Registrierpflichten eingehend beleuchtet werden. Beachten Sie darin besonders die Ausführungen zu den Pflichten des Stromlieferanten. Darunter sind alle Unternehmen zu verstehen, die Strom an Letztverbraucher liefern - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass man registrierungspflichtig sein kann, wenn man Gebäude untervermietet und in vielen anderen Fällen (Fremdfirmentätigkeit?) auch.
Bitte werfen Sie deshalb einen Blick auf das Merkblatt und bewerten Sie am besten die Registrierungsplicht neu. Kommen Sie gegebenenfalls Ihren Pflichten nach.
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