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01.06.2017

Vollzugshilfen im Abfallrecht

Vollzugshilfen im Abfallrecht
www.istockphoto.com; janmayra
Vollzugshilfe KrWG:
Mit dem Zweiten KrWG-Änderungsgesetz wurde die die bisherige Heizwertklausel zum 01.06.2017 gestrichen. Das BMUB hat dazu einen Leitfaden und eine Vollzugshilfe auf seiner Homepage veröffentlicht.

» BMUB-Entwurf »Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Hierarchiestufen Recycling und sonstige Verwertung«
» BMUB-Entwurf »Vollzugshilfe Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 KrWG als gleichrangig gilt«

Das BMUB will mit den beiden nicht rechtsverbindlichen Vollzugspapieren...
  • den betroffenen Abfallerzeugern und -besitzern sowie den Vollzugsbehörden Vollzugshilfen zur Anwendung und Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der §§ 6 - 8 KrWG an die Hand geben, insbesondere für das Verhältnis der stofflichen Verwertungsverfahren (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling) zur energetischen Verwertung;
  • den Abfallerzeugern und zuständigen Behörden eine effiziente und möglichst unbürokratische Vorgehensweise ermöglichen. Quelle: DIHK (gekürzt)
Wichtig: Die beiden Dokumente sind noch nicht abschließend von den zuständigen Ausschüssen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) beraten worden.

Vollzugshilfe zum ElektroG:

Von der Umweltministerkonferenz wurde die LAGA-Mitteilung 31 A - »Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes« - Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zur Veröffentlichung freigegeben.

Darin werden im Detail behandelt:
1. Sammlung von Altgeräten (EAG) aus privaten Haushalten durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Öre)
2. EAG-Rücknahme aus privaten Haushalten durch Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte
3. Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Vertreiber/Handel
4. EAG-Entsorgung andere Nutzer als privater Haushalte
5. Umgang mit lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien
6. Behandlung von EAG
7. Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten
8. Nachweis- und Registerpflichten

Die LAGA-Mitteilung ist nicht rechtsverbindlich, wie z.B. eine Verordnung oder ein Gesetz. Sie dient der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs. Quelle: DIHK (gekürzt)