27.04.2017
Neue AwSV - Wir empfehlen folgende Vorgehensweise
Die neue AwSV ist eine gute Gelegenheit, Ihr Stoffmanagement mal wieder unter die Lupe zu nehmen und auf den neusten Stand zu bringen.
Aus AwSV-Sicht gibt es zwei sinnvolle Herangehensweisen, um zu analysieren für welche Bereiche, welche Anforderungen gelten. Grundlage ist entweder ein
1. räumlicher Ansatz oder ein
2. stofflicher Ansatz
Räumlicher Ansatz
Hierunter verbirgt sich das, was früher als VAwS-Kataster benannt wurde. Haben Sie bereits ein solches, so bringen Sie es auf den aktuellen Stand und passen Sie es den neuen Begrifflichkeiten an. Denken Sie daran: HBV-Anlage und LAU-Anlagen gibt es als Begrifflichkeit nicht mehr.
Hinweis: Ein VAwS-Kataster war nach einigen Ländervorschriften nicht vorgeschrieben (oder nur ab einer bestimmten Menge/Gefährdungsstufe). Ein solches Kataster ist auch nach der neuen AwSV rechtlich nicht verpflichtend. Doch wie anders, als mit einer systematischen Übersicht wollen Sie sicherstellen, für welche Bereiche Sie welche Anforderungen zu erfüllen haben?
Wenn Sie noch kein VAwS-Kataster hatten, diesen räumlichen Ansatz aber sympathischer als den stofflichen Ansatz finden, so ermitteln Sie - am besten graphisch und tabellarisch - die Bereiche, in denen Wasser gefährdende Stoffe vorhanden sind. Bezeichnen Sie die Stoffe, definieren Sie die vorhandenen Mengen, ermitteln Sie deren Wassergefährdungsklasse und weisen Sie zu, in welcher Form der Umgang erfolgt, also Lagern, Behandeln, Verwenden, Umfüllen, Umschlagen etc.
Stufen Sie die Anlage in die Gefährdungsstufe nach § 39 AwSV ein.
Um aktuelle Stoffdaten zu haben, halten Sie Sicherheitsdatenblätter bereit oder verweisen Sie auf diese.
Stofflicher Ansatz
Da Sie sicherlich ohnehin ein (Gefahr-) Stoffverzeichnis führen und viele Daten dort vorhanden sind, ist der stoffliche Ansatz für viele der einfachere.
Damit das (Gefahr-) Stoffverzeichnis die volle Aussagekraft hat, um beurteilen zu können, welche Anforderungen der AwSV für welche Bereiche erforderlich sind, muss Ihr (Gefahr-) Stoffverzeichnis zwingend folgende Informationen enthalten bzw. folgendermaßen aufgebaut sein. Sinnvollerweise führen das (Gefahr-) Stoffverzeichnis in Excel:
Auf Basis der Angaben des AwSV-Katasters bzw. des (Gefahr-) Stoffverzeichnisses ermitteln Sie nun anhand des Verordnungstextes, welche konkreten materiellen Anforderungen für die einzelnen Bereiche gelten und prüfen, ob Sie diese umgesetzt haben bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, diesen nachzukommen.
Aus AwSV-Sicht gibt es zwei sinnvolle Herangehensweisen, um zu analysieren für welche Bereiche, welche Anforderungen gelten. Grundlage ist entweder ein
1. räumlicher Ansatz oder ein
2. stofflicher Ansatz
Räumlicher Ansatz
Hierunter verbirgt sich das, was früher als VAwS-Kataster benannt wurde. Haben Sie bereits ein solches, so bringen Sie es auf den aktuellen Stand und passen Sie es den neuen Begrifflichkeiten an. Denken Sie daran: HBV-Anlage und LAU-Anlagen gibt es als Begrifflichkeit nicht mehr.
Hinweis: Ein VAwS-Kataster war nach einigen Ländervorschriften nicht vorgeschrieben (oder nur ab einer bestimmten Menge/Gefährdungsstufe). Ein solches Kataster ist auch nach der neuen AwSV rechtlich nicht verpflichtend. Doch wie anders, als mit einer systematischen Übersicht wollen Sie sicherstellen, für welche Bereiche Sie welche Anforderungen zu erfüllen haben?
Wenn Sie noch kein VAwS-Kataster hatten, diesen räumlichen Ansatz aber sympathischer als den stofflichen Ansatz finden, so ermitteln Sie - am besten graphisch und tabellarisch - die Bereiche, in denen Wasser gefährdende Stoffe vorhanden sind. Bezeichnen Sie die Stoffe, definieren Sie die vorhandenen Mengen, ermitteln Sie deren Wassergefährdungsklasse und weisen Sie zu, in welcher Form der Umgang erfolgt, also Lagern, Behandeln, Verwenden, Umfüllen, Umschlagen etc.
Stufen Sie die Anlage in die Gefährdungsstufe nach § 39 AwSV ein.
Um aktuelle Stoffdaten zu haben, halten Sie Sicherheitsdatenblätter bereit oder verweisen Sie auf diese.
Stofflicher Ansatz
Da Sie sicherlich ohnehin ein (Gefahr-) Stoffverzeichnis führen und viele Daten dort vorhanden sind, ist der stoffliche Ansatz für viele der einfachere.
Damit das (Gefahr-) Stoffverzeichnis die volle Aussagekraft hat, um beurteilen zu können, welche Anforderungen der AwSV für welche Bereiche erforderlich sind, muss Ihr (Gefahr-) Stoffverzeichnis zwingend folgende Informationen enthalten bzw. folgendermaßen aufgebaut sein. Sinnvollerweise führen das (Gefahr-) Stoffverzeichnis in Excel:
- Angabe zum Stoff
- Angabe zu Wassergefährdungsklasse
- Angabe zu den Anwendungsorten (ggf. mehrere Zeilen pro Stoff)
- Angabe zu den Lagerbereichen (ggf. mehrere Zeilen pro Stoff)
- Angabe über die Mengen pro Anwendungsort (dabei Angaben einheitlich in Kilogramm oder Liter und dabei Zahlenangaben ohne Einheit in der Zelle)
- Angabe über die Mengen pro Lagerort (dabei Angaben einheitlich in Kilogramm oder Liter und dabei Zahlenangaben ohne Einheit in der Zelle)
- Sie verwenden die Funktion der Teilsummenbildung bei den verwendeten oder gelagerten Mengen.
Auf Basis der Angaben des AwSV-Katasters bzw. des (Gefahr-) Stoffverzeichnisses ermitteln Sie nun anhand des Verordnungstextes, welche konkreten materiellen Anforderungen für die einzelnen Bereiche gelten und prüfen, ob Sie diese umgesetzt haben bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, diesen nachzukommen.
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