19.04.2017
Bundesrat beschließt AwSV (und Düngeverordnung)
Es gibt Neues zum Thema »Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen«. Der DIHK ließ uns folgende Information zukommen:
»Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) und über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen. Da die Bundesregierung den Maßgaben des Bundesrates zur DüV bereits zugestimmt hat, wird mit der Veröffentlichung der Verordnungen Ende April oder Anfang Mai gerechnet.
Den Beschlüssen gingen jahrelange Verhandlungen über Regelungen zur Sicherheit von Jauche-, Gülle- und Silageanlagen (JGS) sowie der Düngung landwirtschaftlicher Flächen voraus. Der Kompromiss in der Regierungskoalition und Bundesregierung zum sogenannten Düngepaket machte nun den Weg sowohl für DüV als auch AwSV frei.
Die AwSV wurde bereits im Jahr 2014 vom Bundesrat beschlossen. Die damals von den Ländern geforderten Maßgaben zu den JGS Anlagen stießen in Landwirtschaft und Bundesregierung jedoch auf Widerstand. Nun folgte der Bundesrat dem Kompromissentwurf der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2016. Er sieht Erleichterungen für bestehende JGS Anlagen in der Anlage 7 vor.
Die Bestimmungen zu Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern (§ 57 bis 60) werden am Tag der Verkündung in Kraft treten. Die übrigen Regelungen werden je nachdem, ob die AwSV noch im April oder im Mai veröffentlicht wird, ab dem 1. August oder 1. September gelten.« Quelle: DIHK
» Beschlussdrucksache zur AwSV
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ab Seite 164
Im Monat nach der Veröffentlichung werden wir die wichtigsten Betreiberpflichten inklusive Anmerkungen zur Umsetzung im Risolva Infobrief veröffentlichen. Kunden des AGENDA Update-Service bekommen die Inhalte zu gegebener Zeit in einer Compliance-Info Sonderausgabe aufbereitet.
»Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) und über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen. Da die Bundesregierung den Maßgaben des Bundesrates zur DüV bereits zugestimmt hat, wird mit der Veröffentlichung der Verordnungen Ende April oder Anfang Mai gerechnet.
Den Beschlüssen gingen jahrelange Verhandlungen über Regelungen zur Sicherheit von Jauche-, Gülle- und Silageanlagen (JGS) sowie der Düngung landwirtschaftlicher Flächen voraus. Der Kompromiss in der Regierungskoalition und Bundesregierung zum sogenannten Düngepaket machte nun den Weg sowohl für DüV als auch AwSV frei.
Die AwSV wurde bereits im Jahr 2014 vom Bundesrat beschlossen. Die damals von den Ländern geforderten Maßgaben zu den JGS Anlagen stießen in Landwirtschaft und Bundesregierung jedoch auf Widerstand. Nun folgte der Bundesrat dem Kompromissentwurf der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2016. Er sieht Erleichterungen für bestehende JGS Anlagen in der Anlage 7 vor.
Die Bestimmungen zu Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern (§ 57 bis 60) werden am Tag der Verkündung in Kraft treten. Die übrigen Regelungen werden je nachdem, ob die AwSV noch im April oder im Mai veröffentlicht wird, ab dem 1. August oder 1. September gelten.« Quelle: DIHK
» Beschlussdrucksache zur AwSV
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ab Seite 164
Im Monat nach der Veröffentlichung werden wir die wichtigsten Betreiberpflichten inklusive Anmerkungen zur Umsetzung im Risolva Infobrief veröffentlichen. Kunden des AGENDA Update-Service bekommen die Inhalte zu gegebener Zeit in einer Compliance-Info Sonderausgabe aufbereitet.
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