27.06.2017
Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer
Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kommt es jedes Jahr zu einer Vielzahl von Notfällen, bei denen Ersthelferinnen und Ersthelfer notwendige Erste- Hilfe-Maßnahmen durchführen müssen. Zum Teil haben sie dabei Angst, etwas falsch zu machen oder die verletzte Person noch mehr zu schädigen. Hinzu kommt die Befürchtung, evtl. für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen oder gar für einen Fehler bestraft zu werden. Nicht selten kommt es deshalb vor, dass keine Erste Hilfe geleistet wird, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung nach § 323 c Strafgesetzbuch besteht. Quelle: DGUV
Die DGUV hat dazu die Broschüre »Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer« veröffentlicht.
Die Quintessenz lautet:
Wer im Notfall keine Erste Hilfe leistet, kann sich strafbar machen. Ersthelfer, die Fehler machen, müssen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Die DGUV hat dazu die Broschüre »Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer« veröffentlicht.
Die Quintessenz lautet:
Wer im Notfall keine Erste Hilfe leistet, kann sich strafbar machen. Ersthelfer, die Fehler machen, müssen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
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