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30.03.2017

»Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«

»Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«
Im Infobrief August 2014 hatten wir Sie auf die damals neu veröffentlichte LV 59 aufmerksam gemacht. Nun wurde sie überarbeitet.

Die LV 59 gibt den Aufsichtsdiensten der Länder eine Anleitung an die Hand, wie Aufsichtsbeamte, länderübergreifend einheitlich, betriebliche Gefährdungsbeurteilungen überprüfen sollen.

Diese Handlungsanleitung legt Prüfkriterien fest und wie die Prüfung im Einzelnen ablaufen soll. Außerdem wird festgelegt, in welche Kategorien das Überprüfungsergebnis einzuteilen ist und davon abhängig, welche Optionen die Aufsichtsbeamten dann gegebenenfalls haben. Das nennt sich »Verwaltungshandeln« und bedeutet im Klartext: Bußgeldkatalog.

Die LV 59 richtet sich naturgemäß nicht an Unternehmen, kann für Sie aber von hohem Interesse sein, zum Beispiel um zu prüfen, ob Sie - beziehungsweise in diesem Fall Ihre Gefährdungsbeurteilungen - einer solchen Überprüfung Stand halten würden.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Systematik/ einem Tool sind, das diese Anforderungen zu 100 % erfüllt (und das auf nur einer (1!) Seite), dann legen wir Ihnen unsere ALGEBRA Arbeitsplätze ans Herz.

» zur LV 59 »Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«