01.12.2016
BG RCI: Merkblatt zur Beförderung gefährlicher Güter

Während des gesamten Beförderungsablaufs, also beginnend bei der Klassifizierung, beim Verpacken und Verladen der gefährlichen Güter, bis hin zum Entladen und Auspacken gelten die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Diese definieren und adressieren Pflichten und Verantwortlichkeiten, die in der Praxis beachtet werden müssen und ausführlich im Merkblatt A 013 beschrieben sind.
Die Schrift thematisiert weithin die Kleinmengenregelungen ›Kleinstmengen‹, ›freigestellte Mengen‹, ›begrenzte Mengen‹ und die ›1000-Punkte-Regelung‹ im Detail. Weiterhin bietet es eine Übersicht über zu beachtende Sachverhalte bei der Gefahrgutbeförderung ohne Erleichterungen, also dem regulären Gefahrguttransport.
Auch auf das Thema Vorkehrungen gegen Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter, z. B. zu terroristischen Zwecken, wird im Kapitel »Sicherung von Gefahrguttransporten« eingegangen. Die Bestellung und Befreiung von Gefahrgutbeauftragten wird ebenfalls thematisiert.
Zielgruppe für die Schrift sind Gefahrgutbeauftragte, gefahrgutrechtlich beauftragte Personen, Fahrer/innen und andere interessierte Personen. Als Praxishilfe liefert es Musterformblätter zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten, zur Übertragung von Unternehmerpflichten sowie ein Muster eines Beförderungspapiers. Die Musterformblätter sind auch im Downloadcenter des Medienshops als Word-Dokumente elektronisch erhältlich. Quelle: Fachwissen-Newsletter 6/2016
» zum Merkblatt A 013 über die Beförderung gefährlicher Güter
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