29.07.2016
Änderung der TA Lärm in Sicht

Dazu wird in der TA Lärm in Nummer 6.1 Satz 1 die Baugebietskategorie »urbanes Gebiet« ergänzt. Die Immissionsgrenzwerte sollen hier tagsüber bei 63 dB(A) und nachts bei 48 dB(A) liegen. Damit würden sie die Werte für Kern- und Mischgebiete um 3 dB(A) über- und die Werte in Gewerbegebieten um 2 dB(A) unterschreiten. Quelle: DIHK
Weitere News aus dieser Kategorie
Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hilfestellung beim BAFA
MPK und JMK sprechen sich für Pflichtversicherung für Elementarschäden aus
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz