29.07.2016
Änderung der TA Lärm in Sicht
Die vorgesehene Änderung der TA Lärm konkretisiert die Anforderungen, die von einer Anlage zu erfüllen sind, wenn von ihr Geräusche auf ein »urbanes Gebiet« einwirken. Diesen neuen Baugebietstyp plant das BMUB parallel zur Änderung der TA Lärm in der Baunutzungsverordnung einzuführen. Hier soll die Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen besser miteinander vereinbart werden. Dies soll auch mit erhöhten Immissionsgrenzwerten in der TA Lärm realisiert werden.
Dazu wird in der TA Lärm in Nummer 6.1 Satz 1 die Baugebietskategorie »urbanes Gebiet« ergänzt. Die Immissionsgrenzwerte sollen hier tagsüber bei 63 dB(A) und nachts bei 48 dB(A) liegen. Damit würden sie die Werte für Kern- und Mischgebiete um 3 dB(A) über- und die Werte in Gewerbegebieten um 2 dB(A) unterschreiten. Quelle: DIHK
Dazu wird in der TA Lärm in Nummer 6.1 Satz 1 die Baugebietskategorie »urbanes Gebiet« ergänzt. Die Immissionsgrenzwerte sollen hier tagsüber bei 63 dB(A) und nachts bei 48 dB(A) liegen. Damit würden sie die Werte für Kern- und Mischgebiete um 3 dB(A) über- und die Werte in Gewerbegebieten um 2 dB(A) unterschreiten. Quelle: DIHK
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