20.04.2016
Referentenentwurf zum EMVG
Das aktuelle EMVG stammt aus dem Jahr 2008. Es regelt das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von bestimmten elektrischen Geräten und Anlagen. Es baut dabei auf europaweit harmonisierten technischen Normen auf, die sicherstellen sollen, dass Betriebsmittel andere Geräte und Anlagen möglichst wenig stören und zugleich von diesen möglichst wenig gestört werden. Betroffen sind z. B. elektrische Maschinen, Hausgeräte, Funkanlagen oder Telekommunikationsnetze.
Das derzeit geltende EMVG wird durch die Neufassung neu strukturiert und an die bereits umgesetzten EU-Richtlinien im Bereich der Marktüberwachung und Produktsicherheit angeglichen. Vor allem soll es aber die Vorgaben der Richtlinie 2014/30/EU (weitgehend inhaltsgleich) in nationales Recht umsetzen. Quelle: DIHK
» Weiterführende Informationen beim BMWi
» Referentenentwurf des EMVG
Das derzeit geltende EMVG wird durch die Neufassung neu strukturiert und an die bereits umgesetzten EU-Richtlinien im Bereich der Marktüberwachung und Produktsicherheit angeglichen. Vor allem soll es aber die Vorgaben der Richtlinie 2014/30/EU (weitgehend inhaltsgleich) in nationales Recht umsetzen. Quelle: DIHK
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