24.03.2016
LAI-Vollzugshilfe zu Formaldehyd

Hintergrund für die Erarbeitung der Vollzugshilfe ist die Neueinstufung von Formaldehyd in der CLP-Verordnung. Mit der Neueinstufung passt Formaldehyd als karzinogener Stoff mit einer besonderen Wirkschwelle nicht mehr in die bisherige Systematik der TA Luft von 2002. Die in der Vollzugshilfe enthaltenen Emissionswerte sollen dann auch in die »neue« TA Luft übernommen werden. Quelle: DIHK
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