Kontakt
17.12.2015

Effizienzlabel für Heizungsanlagen

Effizienzlabel für Heizungsanlagen
Mit der Novelle des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag ein Effizienzlabel für alte Heizungsanlagen eingeführt. Ab 2016 freiwillig und ab 2017 verpflichtend, bringen Schornsteinfeger auf Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, ein Label an, das den Effizienzgrad der Anlagen dokumentiert. Im Unterschied zum EU-Label fehlen allerdings die Klassen F und G. Erfasst werden Heizgeräte mit gasförmigen und flüssigen Brennstoffen bis 400 kW Leistung. Zielgruppe sind demnach nicht nur Eigenheimbesitzer und Vermieter, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen.

Neben den Ausstellungsberechtigten nach § 21 Absatz 1 EnEV dürfen auch Gebäudeenergieberater des Handwerks das Label ausstellen. Die Kosten für das Label und dessen Ausstellung trägt der Bund.

Ziel ist, die Heizungsbesitzer zum Austausch ihrer alten Anlagen zu motivieren sowie insgesamt häufiger Energieberatungen in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Label einen Anstieg der jährlichen Austauschrate um 20 Prozent. Die Bundesregierung geht von 8 Mio. bis 2023 zu etikettierenden Kesseln aus.

Hintergrund ist der »Nationale Aktionsplan Energieeffizienz«, mit dessen Maßnahmen die Bundesregierung den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent reduzieren will.
Quelle: DIHK

» Energieeffizienzlabel