17.12.2015
Effizienzlabel für Heizungsanlagen

Neben den Ausstellungsberechtigten nach § 21 Absatz 1 EnEV dürfen auch Gebäudeenergieberater des Handwerks das Label ausstellen. Die Kosten für das Label und dessen Ausstellung trägt der Bund.
Ziel ist, die Heizungsbesitzer zum Austausch ihrer alten Anlagen zu motivieren sowie insgesamt häufiger Energieberatungen in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Label einen Anstieg der jährlichen Austauschrate um 20 Prozent. Die Bundesregierung geht von 8 Mio. bis 2023 zu etikettierenden Kesseln aus.
Hintergrund ist der »Nationale Aktionsplan Energieeffizienz«, mit dessen Maßnahmen die Bundesregierung den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent reduzieren will.
Quelle: DIHK
» Energieeffizienzlabel
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