04.11.2015
Neues ElektroG
Wir haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens regelmäßig über die Neuerungen berichtet. Der DIHK fasst die Änderungen kurz und bündig folgendermaßen zusammen: »Stufenweise geänderter Anwendungsbereich, Handelsrückname, Bevollmächtigter, neue Sammelstellen und Meldeverpflichtete und höhere Verwertungsquoten.«
Weitere Infos finden Sie hier:
» Pressemitteilung des BMUB
» Häufig gestellte Fragen beim BMUB
» IHK Merkblatt zur Novelle des ElektroG
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