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30.09.2015

Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV

Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugesandt.

Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert § 4 Abs. 2 der 26. BImSchV über das Minimierungsgebot nach dem Stand der Technik der Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Felder bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenz- sowie Gleichstromanlagen. Dazu gehören zum Beispiel Trafos mit einer Nennleistung von mehr als 1.000 Volt.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift dient der zuständigen Behörde als Entscheidungsgrundlage, ob die Minimierung der Felder unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Einwirkungsbereich der jeweiligen Anlage sachgerecht geplant und umgesetzt wird.
Quelle: DIHK

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