Kontakt
09.09.2015

Haftung eines Geschäftsführers wegen sicherheitswidriger Anweisung

Haftung eines Geschäftsführers wegen sicherheitswidriger Anweisung
www.istockphoto.com; stalkerstudent
Gemäß eines Urteils des OLG Frankfurt (Urteil vom 4.4.2014) wurde der Geschäftführer eines Unternehmens wegen grober Fahrlässsigkeit zur Übernahme sämtlicher Kosten der Unfallversicherung verurteilt (bis zur Urteilsverkündung waren das 700.000 Euro). In einem Strafverfahren erhielt der Geschäftführer zudem eine Geldstrafe.

Was war passiert?
Der Geschäftsführer eines Metall verarbeitenden Betriebes hatte einen Mitarbeiter angewiesen, einen 200 kg schweren Metallrahmen während des Transports mit dem Gabelstapler mit der Hand festzuhalten. Der Metallrahmen fiel dabei auf den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter ist durch diesen Unfall vom Hals an gelähmt.
Quelle: MBT Info Service vom 3.6.2015.

» Hintergrundinfos zu diesem Urteil herunterladen
Sie brauchen dazu allerdings Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Portal www.maschinenrichtlinie.de.