24.07.2015
EEG-Umlage könnte ab 2023 dauerhaft sinken
Im Jahr 2023 könnte die EEG-Umlage mit 7,6 Cent/kWh ihr Maximum erreichen. Danach könnte die Umlage bis 2035 auf 4,4 Cent/kWh fallen, also deutlich unter den heutigen Wert von 6,17 Cent/kWh – bei gleichzeitigem Anteil von 60 Prozent Grünstrom. Das geht aus einer Studie hervor, die das Öko-Institut im Auftrag der Agora Energiewende erstellt hat.
Die Studie rechnet für 2023 mit einem Vergütungsanspruch aus EEG-Anlagen von etwa 32 Mrd. Euro. Eingangsparameter der Studie waren gleichbleibende Strompreise, gleichbleibender Stromverbrauch ab 2019 sowie der Status quo bei der Besonderen Ausgleichsregel. Für die erneuerbaren Energien wurden stetig leicht sinkende Stromgestehungskosten unterstellt.
2017 könnte die Umlage nochmals einen kräftigen Satz von 10 % nach oben machen und sich dann bis 2023 kontinuierlich nach oben bewegen. Treiber ist vor allem der Offshore-Ausbau.
Die Umlage würde in zehn Jahren noch etwa einen Cent pro Kilowattstunde höher ausfallen, falls ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 60 Prozent bereits 2025 statt 2035 erreicht werden sollte. Umgekehrt würde die EEG-Umlage um einen Cent sinken, falls der Börsenstrompreis um zwei Cent pro Kilowattstunde anstiege. Ebenfalls würde die Umlage um einen Cent sinken, falls der Stromverbrauch um zehn Prozent wachsen sollte.
Quelle: DIHK
Die Studie rechnet für 2023 mit einem Vergütungsanspruch aus EEG-Anlagen von etwa 32 Mrd. Euro. Eingangsparameter der Studie waren gleichbleibende Strompreise, gleichbleibender Stromverbrauch ab 2019 sowie der Status quo bei der Besonderen Ausgleichsregel. Für die erneuerbaren Energien wurden stetig leicht sinkende Stromgestehungskosten unterstellt.
2017 könnte die Umlage nochmals einen kräftigen Satz von 10 % nach oben machen und sich dann bis 2023 kontinuierlich nach oben bewegen. Treiber ist vor allem der Offshore-Ausbau.
Die Umlage würde in zehn Jahren noch etwa einen Cent pro Kilowattstunde höher ausfallen, falls ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 60 Prozent bereits 2025 statt 2035 erreicht werden sollte. Umgekehrt würde die EEG-Umlage um einen Cent sinken, falls der Börsenstrompreis um zwei Cent pro Kilowattstunde anstiege. Ebenfalls würde die Umlage um einen Cent sinken, falls der Stromverbrauch um zehn Prozent wachsen sollte.
Quelle: DIHK
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