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24.04.2015

Maschinensicherheit - wesentliche Veränderung

Maschinensicherheit - wesentliche Veränderung
Wenn Sie an Ihrem Maschinenpark Änderungen vornehmen, gilt es zu prüfen, ob dadurch die CE-Konformität der Anlage beeinträchtigt wird oder nicht. Maßgeblich dafür ist, ob es sich bei der Änderung um eine sogenannte »wesentliche Veränderung« handelt. Falls ja, müssen Sie die CE-Konformität der Anlage nach dem Umbau feststellen und erklären.

Das BMAS hat am 9.4.2015 ein Interpretationspapier »Wesentliche Veränderung von Maschinen« veröffentlicht, das Kriterien für die Wesentlichkeit einer Veränderung definiert und in einem Flussdiagramm darstellt. Es handelt sich um eine überarbeitete, an das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die neuesten Erkenntnisse der Risikobeurteilung angepasste Fassung des Interpretationspapiers des BMA und der Länder von 2000.

» Interpretationspapier vom BMAS herunterladen.