20.03.2015
Nicht-amtliche Lesefassung des EDL-G

Nach dem neuen EDL-G müssen alle Nicht-KMU-Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16 247 bis zum 5.12.2015 durchführen oder das Energiemanagement ISO 50 001 oder EMAS einführen.
Nicht-KMU-Unternehmen sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte und mehr als 50 Mio. € Umsatz oder mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme, außerdem konzerngebundene Unternehmen.
Bereits im Anschluss an den Beschluss des Bundesrats hat das BAFA die Anmeldung zur Aufnahme in die Auditorenliste freigeschaltet. Die Liste wird jedoch erst mit Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht. Den Link zur Anmeldemaske und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
Quelle: DIHK
» Nicht-amtliche Lesefassung vom BAFA herunterladen.
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