09.03.2015
Bundesrat stimmt am 6.3.2015 dem EDL-G zu.

Derzeit sind noch viele Fragen zum Anwendungsbereich (Anwendung der europäischen KMU-Definition) und zur Ausgestaltung des Energieaudits (Energieaudit im Unternehmensverbund, Einbeziehung mehrerer Standorte) offen. Das BAFA bemüht sich um die Erarbeitung entsprechender Erläuterungen und Merkblätter.
Bereits im Anschluss an den Beschluss des Bundesrats hat das BAFA die Anmeldung zur Aufnahme in die Auditorenliste freigeschaltet. Die Liste wird jedoch erst mit Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht. Den Link zur Anmeldemaske und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.«
Quelle: DIHK
» Informationen zu Energieaudits nach dem EDL-G beim BAFA
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