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11.02.2015

Neufassung der BetrSichV veröffentlicht

Neufassung der BetrSichV veröffentlicht
Am 6.2.2015 wurde die Neufassung der BetrSichV vom 3.2.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie wird am 1.6.2015 in Kraft treten. Gleichzeitig wird die momentan gültige Fassung der BetrSichV außer Kraft treten.

Die neue Verordnung ist gegenüber der noch gültigen Version gründlich umgestaltet, sodass Sie sich intensiv mit den neuen Inhalten auseinander setzten sollten. Insbesondere sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung präzisiert sowie Neuerungen bei der Prüfung von Arbeitsmitteln eingeführt worden. Die Beurteilung der Explosionsgefährdung (»Explosionsschutzdokument«) ist nun Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe und deshalb in die GefStoffV »umgezogen«.

Eine ausführliche Beschreibung der Betreiberpflichten zur neuen BetrSichV und der geänderten GefStoffV finden Sie ab dem 27.2.2015 im Risolva Infobrief.

Vom Bundesgesetzblatt als PDF herunterladen:
» Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen