27.11.2014
Kabinettsentwurf zum EDL-G
In unserem Beitrag vom 26.8.2014 hatten wir Sie über ein Diskussionspapier zur Änderung des EDL-G informiert. Daraus ist nun ein Kabinettsentwurf geworden. Dabei wurden nur wenige der Änderungsvorschläge berücksichtigt, die eine wirtschaftsfreundlichere Umsetzung bedeutet hätten.
Wesentlicher Inhalt der Änderung des EDL-G ist die verpflichtende Durchführung von Energieaudits für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR). Ein solches Audit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1. Im August ging man noch davon aus, dass knapp 100.000 Unternehmen betroffen sein würden. Nach neuen Abschätzungen betrifft es offenbar »nur« 50.000 Unternehmen.
Die erste Lesung im Bundestag ist für den 4. Dezember 2014 geplant. Das Ziel ist ein Inkrafttreten im Frühjahr 2015.
» Kabinettsentwurf EDL-G als PDF herunterladen.
Wesentlicher Inhalt der Änderung des EDL-G ist die verpflichtende Durchführung von Energieaudits für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR). Ein solches Audit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1. Im August ging man noch davon aus, dass knapp 100.000 Unternehmen betroffen sein würden. Nach neuen Abschätzungen betrifft es offenbar »nur« 50.000 Unternehmen.
Die erste Lesung im Bundestag ist für den 4. Dezember 2014 geplant. Das Ziel ist ein Inkrafttreten im Frühjahr 2015.
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