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18.12.2014

Freigabe von (Gefahr-) Stoffen - Was prüfen? - Teil 2

Freigabe von (Gefahr-) Stoffen - Was prüfen? - Teil 2

Weitere Fragen, die Sie sich im Rahmen der Freigabeprüfung stellen sollten sind:

Ran an die Buletten - Verwendung?
Welche Bereitstellungsmengen sind vorgesehen? - Tagesbedarf, kleinstes Gebinde nach TRGS 510. Sind die Bedingungen vor Ort an der Maschine, in der Werkstatt etc. angemessen?

Welche Verwendungsmengen sind vorgesehen? Die Erhöhung von Kapazitäten in Anlagen kann die Überschreitung von Genehmigungsschwellen zur Folge haben. Oder: Ist die Einhaltung von Grenzwerten in Frage gestellt?

Gibt es besondere/neue Vorschriften zu beachten (Epoxidharze, Peroxide, Isocyanate, Blei....)?

Welche technischen, organisatorischen, persönlichen Schutzmaßnahmen sind beim Umgang zu beachten? Zum Beispiel: Taugen die vorhandenen Handschuhe oder braucht es andere? Reicht die bestehende Absaugung aus oder braucht es eine in Ex-Ausführung? Müssen Mitarbeiter besonders geschult werden/brauchen sie eine besondere Qualifikation?...

Was, wenn's keiner mehr braucht - Entsorgung?
Was passiert mit dem Stoff nach Gebrauch? Was mit Ausschuss/Überschuss? Wie erfolgt die Entsorgung? Können bestehende Entsorgungswege genutzt werden, braucht es eine Erweiterung von Entsorgungsverträgen, gar neue Entsorger? Kann die Entsorgung über Sammelentsorgungsnachweis erfolgen, muss die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren beantragt werden?

Wie kommt das Zeug ins Haus und wie wieder weg? - Gefahrgut-Transport
Wie ist der Stoff gefahrgutrechtlich eingestuft? Ist das Personal beim Wareneingang/der Entladung auch dafür geschult? Braucht es neue/andere Qualifikationen? Fallen bisher in Anspruch genommene Ausnahmeregelungen weg (zum Beispiel hinsichtlich der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten)?