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01.08.2014

Änderung der AbwV

Änderung der AbwV
Der Bundesrat hat die Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung beschlossen. Es wurden nur wenige Änderungen daran vorgenommen. Sie dienen der Klarstellung des Begriffs »Kleinkläranlage« sowie der Klarstellung, ab wann von den Branchen Eisen- und Stahlerzeugung (Anh. 29 zur AbwV), Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern (Anh. 41 zur AbwV) sowie Steinkohleverkokung (Anh. 46 zur AbwV) bestimmte neue Parameter einzuhalten sind. Die Verordnung kann somit in Kraft treten.
Quelle: DIHK.

Über die Änderungen der jeweiligen Rechtsvorschriften informieren wir Sie im Rahmen des Risolva Infobriefs.

» Bundesratsdrucksache zur Änderung der AbwV herunterladen.