30.07.2014
Leitlinie für Ausgangszustandsbericht

Art.22 der IE-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Kommission Leitlinien zum Ausgangszustandsbericht herausgibt. Diese sind nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Mitgliedstaaten sollen die Leitlinien bei der Umsetzung der IE-Richtlinie verwenden.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) bereits eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt, die im vergangenen Herbst veröffentlicht worden ist und sowohl Vollzug als auch Anlagenbetreiber dabei unterstützen soll, den Ausgangszustandsbericht zu erstellen. Die LABO-Arbeitshilfe geht hinsichtlich der Anforderungen an den AZB wesentlich weiter ins Detail als Leitlinien der EU-Kommission. Dennoch enthalten die Leitlinien einige hilfreiche Hinweise, u. a. einen Vorschlag zur systematischen Herangehensweise bei der Vorbereitung eines AZB und eine Checkliste für die Bestandsaufnahme und den Bericht über den Ausgangszustand.
Quelle: DIHK, Eco-Post 6/2014
» Leitlinien zum Ausgangszustandsbericht bei Eur-Lex herunterlagen.
Weitere News aus dieser Kategorie
Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hilfestellung beim BAFA
MPK und JMK sprechen sich für Pflichtversicherung für Elementarschäden aus
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz