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22.01.2014

Was Heraklit schon wusste

Was Heraklit schon wusste
www.istockphoto.com; draco77

παυτα ρει (panta rei) - alles fließt. Dieser Ausspruch mit überaus hoher Aktualität stammt (leider) nicht von mir, sondern wird dem Philosophen Heraklit zugeschrieben. Auch die Idee, diesen Ausspruch als Aufhänger für ein betriebliches Management of Change zu verwenden, stammt (ebenso leider) nicht von mir. Sie entspringt einer Broschüre der internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) über Instandhaltung und Änderungen an Prozessanlagen (ISSA Prevention Series No. 2054 (G))

Worum geht es:
Es geht darum, dass nichts bleibt wie es ist, und dass es in jedem Betrieb laufend Änderungen gibt. Das ist erst einmal nichts Neues. Ebenso wenig, dass solche Änderungen oft nicht systematisch sondern eher situativ vorgenommen werden. Ausgenommen vielleicht Änderungen, die über Projekte gesteuert werden. Das Gros der Änderungen läuft jedoch »mal eben nebenbei« und deshalb in einer Weise, dass die Änderungen bei den Beteiligten häufig überhaupt nicht als solche wahrgenommen werden, weder beim Tun noch in der Wirkung.

Frage ich zum Beispiel im Rahmen des AGENDA Update-Service oder bei Compliance-Info-Gesprächen meine Kunden, ob und was sich geändert hat, damit ich das im Rechtsverzeichnis und/oder den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen kann, dann bekomme ich oft ein Kopfschütteln als Antwort. Nein, es hat sich nichts geändert.

Nicht selten stellt sich hinterher raus,

  • dass neue Stoffe im Einsatz sind: »Wir haben eine neue Anlage mit Ethanol.«
  • dass Stoffe nach GHS anders eingestuft sind: »Super-Stoff ist jetzt krebserzeugend.«
  • dass genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben werden: »Wir haben unsere Kapazität hochgefahren.«
  • ja sogar, dass es ganze Standorte nicht mehr gibt: »Die Produktion am Standort Kleinstadt wurde eingestellt.«

Die Aktualität eines Rechtsverzeichnisses hat bei betrieblichen Änderungen sicherlich nicht die allerhöchste Priorität, Ihre Rechtskonformität aber sehr wohl, bedenkt man dass das Betreiben einer Anlage ohne Genehmigung einen Straftatbestand darstellt.

Die Aktualität der Gefährdungsbeurteilung hat möglicherweise auch nicht die höchste Priorität, wohl aber die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei der Durchführung der Änderungen und nach deren Abschluss - und das geht schlecht ohne Gefährdungsbeurteilung :-).

Aus diesem Grund, ist es kein Luxus, dass nicht nur projektierte Änderungen sondern auch solche im laufenden Prozess die nötige Aufmerksamkeit bekommen. Richtig gut geht das nur mit einem soliden Management of Change (MOC).

Die oben genannte Broschüre gibt Hilfestellung, wie Sie einen systematischen Prozess etablieren, mit dem Sie eine Maschinen oder Anlage, von einem definierten sicheren Zustand in einen geänderten ebenfalls sicheren Zustand bringen, und auf dem Weg dorthin sicher arbeiten.

Das deckt zwar noch nicht alle Aspekte eines betrieblichen Managements of Change ab, aber damit sind Sie aus der Sicht der (Arbeits-) Sicherheit schon mal auf einem richtig guten Weg.

» Praxisleitfaden »Instandhaltung und Änderungen - Besondere Gefährdungen und Risiken bei Prozessanlagen« von der Seite Safety & Work als PDF herunterladen.