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26.07.2013

Abwasserverordnung soll geändert werden

Abwasserverordnung soll geändert werden
Die aus der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IER) resultierende Anforderung, dass veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen der EU binnen 4 Jahren umgesetzt sein müssen, zieht nun aufgrund des § 57 Abs.3 WHG eine Änderung der Abwasserverordnung AbwV nach sich.

Getriggert wird dies durch die jüngst veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen »Eisen- und Stahlerzeugung« sowie »Glasherstellung«. Entsprechend umfangreich sind auch die Änderungen in den Anhängen Anhang 29 »Anforderungen für die Eisen- und Stahlindustrie«, Anhang 41 »Anforderungen für die Herstellung und Verarbeitung von Glas und Mineralfasern« und Anhang 46 »Anforderungen für die Steinkohleverkokung«.

Darüber hinaus sieht der Entwurf der AbwV vor, dass der Betreiber einer Abwasseranlage die Einhaltung der Anforderungen in einem Abwasserkataster nachzuweisen hat. Ferner ist die Anforderung aufgenommen, die Abwasseranlage energieeffizient zu betreiben und Energiepotenziale der Abwasserbeseitigung zu nutzen.

Mit diesem Entwurf zur Änderung der AbwV sollen auch das Abwasserabgabengesetz und die Rohrfernleitungsverordnung geändert werden.

» Entwurf der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung Stand 19.7.2013 als PDF herunterladen.