Kontakt
14.05.2013

CSR-Belange im Jahresabschluss

Von der EU-Kommission gibt es einen Vorschlag zur Änderung der sogenannten Rechnungslegungsrichtlinie (78/660/EWG). Diese regelt, welche Informationen Unternehmen bestimmter Rechtsformen in Ihrem Jahresabschluss veröffentlichen müssen.

Nach Vorstellung der EU-Kommission soll der Jahresabschluss zukünftig um nicht-finanzielle Informationen ergänzt werden:

Es ist zum Beispiel angedacht, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsummer größer 20 Mio. € in ihrem Lagebericht auch Auskunft zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung etc. geben. Neben der Beschreibung der Unternehmenspolitik sollen sie die Ergebnisse ihrer Vorgehensweise, die dabei entstehenden Risiken und wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht, darlegen.

Für börsennotierte Unternehmen soll die Erklärung zur Unternehmensführung zukünftig auch Angaben enthalten zur Vielfalt in Vorstand- und Aufsichtsratsgremien bezogen auf Alter, Geschlecht, geografische Herkunft, Bildungs- und Erfahrungshintergrund. Hier sind gewisse Ausnahmen vorgesehen, in Abhängigkeit der Bilanzsummer und der Anzahl der Beschäftigten.

» Fragen und Antworten der EU-Kommission (in Englisch)

Quelle: IHK Reutlingen, DIHK