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22.03.2013

Ankündigung: Serie zu Gefahrstoffen

Wir werden ab dem 4.4.2013 in loser Folge einige weit verbreitete Irrtümer im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen beleuchten und die Sachverhalte ins rechte Licht rücken. Freuen Sie sich auf

Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen – I
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen – II
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

An dieser Stelle möchte ich mich jetzt schon bei RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., bedanken, dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.