22.03.2013
Ankündigung: Serie zu Gefahrstoffen
Wir werden ab dem 4.4.2013 in loser Folge einige weit verbreitete Irrtümer im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen beleuchten und die Sachverhalte ins rechte Licht rücken. Freuen Sie sich auf Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe |
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Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen – II
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit
An dieser Stelle möchte ich mich jetzt schon bei RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., bedanken, dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.
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