16.01.2013
Übergangsfrist für alte Wasserrechte läuft aus.
Laut § 21 WHG können alte Wasserrechte (sofern Sie nicht bis 28.2.2010 im Wasserbuch eingetragen oder angemeldet waren) bis 1.3.2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung ins Wasserbuch angemeldet werden.
Alte Rechte, die bis dahin nicht angemeldet wurden, erlöschen am 1.3.2020. Deshalb prüfen Sie, ob Sie jetzt noch aktiv werden müssen.
Alte Rechte, die bis dahin nicht angemeldet wurden, erlöschen am 1.3.2020. Deshalb prüfen Sie, ob Sie jetzt noch aktiv werden müssen.
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