Ausreichend Ersthelfer?
Bei Audits kommen wir immer wieder in Diskussionen um die Frage: Wie viele Ersthelfer sind notwendig? Klar, es gibt den § 26 der BGV A1, der in produzierenden Bereichen fordert, dass 10 % der Belegschaft Ersthelfer sind, in Verwaltungsbereichen 5 %.
Ist das nun der Weisheit letzter Schluss? Wir meinen nein.
Erstens sagt die BGV A3, dass dies die Mindestanzahl ist. Zweitens sagt das ArbSchG, dass Arbeitgeber alle den Umständen nach erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Und drittens sollte man die Sache von der operativen Seite her betrachten. Und die heißt plakativ gesprochen: Müssen Sie sich im Zweifel den Vorwurf gefallen lassen, dass jemandem auf Ihrem Betriebsgelände nicht geholfen werden konnte? Anm.: Es fragt nämlich hinterher keiner, ob Sie die 10 %-Regel eingehalten hatten.
Also: Können Sie in Ihrer Firma zu jeder Zeit, in der sich Personen auf Ihrem Betriebsgelände befinden, eine adäquate Erste Hilfe sicherstellen oder eben nicht? Wie sieht das aus in den einzelnen Schichten? Zu Tagesrandzeiten? Sind Frauen und Männer gleichermaßen als Ersthelfer vertreten? Gibt es einen Ersthelfer für einen Ersthelfer? Ist die Erste Hilfe eine bessere, wenn zwei Ersthelfer sich um einen Notfall kümmern?