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30.11.2012

Erinnerung: Neue Kennzeichnung für Stoffe

Für Stoffe (Chemikalien) muss die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung sowohl auf Etiketten als auch im Sicherheitsdatenblatt seit 1.12.2010 angegeben sein. Nun läuft auch die Übergangsfrist, wonach Lagergestände noch verkauft werden durften, morgen (1.12.2012) aus.

Prüfen Sie am besten, ob die Stoffe, die Sie verwenden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und gehen Sie gegebenenfalls auf den Hersteller/Lieferanten zu.

Die Frist für Gemische geht noch bis zum 1.6.2015.

» Faltblatt zur CLP-Verordnung bei der BAuA als PDF herunterladen